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Academic Staff
Simon Schmid, M.Sc.
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- LB 222
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- Email:
- simon.schmid (at) uni-due.de
- Consultation Hour:
- Nach Vereinbarung. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt auf.
Bio:
Simon Schmid absolvierte sein Bachelorstudium in Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzmanagement und -berichterstattung und sein Masterstudium mit den Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensberichterstattung und Wirtschaftsprüfung an der Universität Regensburg. Praxiserfahrung sammelte er während des Studiums sowohl als Praktikant in verschiedenen Steuerkanzleien als auch wissenschaftlich an der Universität Regensburg als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Statistik und Risikomanagement sowie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Seit Oktober 2024 ist Simon Schmid an der Universität Duisburg-Essen als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Frau Prof. Dr. Inga Hardeck tätig.
Fields of Research:
- Aktuelle Steuergesetzgebung
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
- Einfluss der Gewerbesteuer auf betriebswirtschaftliche Entscheidungen
- Gemeindesteuern, insbesondere Grundsteuer
Publications:
- Schmid, Simon; Hardeck, Inga: Das Ertragswertverfahren zur Grundsteuer im Bundesmodell - Anmerkungen zum Urteil des BFH v. 12.11.2025 - II R 31/24. In: FinanzRundschau (FR), Vol 2026 (2026) No 06, p. 257-263. Full textCitationAbstractDetails
Das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz neugefasste Bundesmodell der Grundsteuer verursachte bereits vor seiner ersten Hauptveranlagung zum 1.1.2025 verfassungsrechtliche Zweifel, die in zahlreiche finanzgerichtliche Verfahren und schließlich auch in Revisionsverfahren vor dem BFH mündeten. In seinem Urteil vom 12.11.2025 (II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) hat der BFH entschieden, dass das Grundsteuer-Reformgesetz und die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen der §§ 252 bis 257 BewG zum Ertragswertverfahren verfassungsgemäß sind und insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs.1 GG scheidet damit aus. Als Belastungsgrund sieht der BFH die Möglichkeit einer ertragsbringenden Nutzung, die eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt. Dieser Beitrag ordnet das richtungsweisende Urteil, bezogen auf das Verfahren II R 31/24, systematisch ein und zeigt auf, dass das Urteil nicht sämtliche rechtliche Zweifel ausräumen kann und weitergehende Fragen einer künftigen gerichtlichen Klärung vorbehalten bleiben.
Courses:
- Rechtsformwahl und Umwandlung (Master)
- International Taxation (Master)
- Steuerbilanzen (Master)
- Blockseminar DATEV-Führerschein (Bachelor und Master)
Memberships:
- Elitenetzwerk Bayern (ENB)
- Netzwerk empirische Steuerforschung des Bundesministeriums der Finanzen (NeSt)
