Häufig gestellte Fragen

    1. Wie dürfen Gesetzestexte markiert werden?

    Für Klausuren der Veranstaltungen ab dem Sommersemester 2024 gelten folgende Vorschriften:

    • Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet: unterstreichen bzw. mit Textmarker „überstreichen“.
    • Im Gesetz selbst sind keine Ziffern, keine Zeichen, keine Buchstaben o.ä. erlaubt.
    • Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. Diese dürfen ausschließlich die Paragraphen (einschl. möglicher Absätze/Nummern) der jeweiligen Seite enthalten; keine Wörter!!!
    • Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.

    Ein Verstoß gegen diese Vorgaben oder missbräuchliche Markierungen (bspw. einzelner Buchstaben, die in Summe ein Wort oder Satz ergeben), werden als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet und führen zum Nichtbestehen (5,0) der Prüfung.
    Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Gesetzestext den geschilderten Anforderungen entspricht, sollte der Gesetzestext vor (!) Beginn der Prüfung den Aufsichtspersonen gezeigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für von Kommilitonen oder aus der Bibliothek geliehene Gesetzestexte, die in der Prüfung verwendet werden. Für Kommentierungen in geliehenen Gesetzestexten ist jeder selbst verantwortlich. 

    2. Benötige ich zur Lösung der Klausuren aktuelle Gesetzestexte?

    Grundsätzlich ist für die Klausur sowie die Wiederholerklausur der zu Beginn der Vorlesung geltende Rechtsstand maßgeblich (siehe Skript).

    Sie dürfen jedoch auch mit aktuellen Gesetzestexten und damit mit neuerem Recht arbeiten, sofern Sie dies in Ihrer Klausur entsprechend kenntlich machen. Die Verwendung älterer Gesetzestexte (Stand 2024 oder älter) kann hingegen zu Punktabzügen führen.