Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist klausurrelevant?
    Für die Klausuren an unserem Lehrstuhl gibt es grds. keine Eingrenzungen. Relevant für die Klausur ist immer jeweils das in der Vorlesung Besprochene. In dem Semester, in dem keine Vorlesung gehalten wird, ist entsprechend der Inhalt der Vorlesung des letzten Semesters relevant.
     
  2. Benötige ich zur Lösung der Klausur aktuelle Gesetzestexte?
    Ja, die Bewertung der Klausuren an unserem Lehrstuhl basiert immer auf dem aktuellen Rechtsstand. Auch ein Vermerk auf der Klausur, dass mit einem alten Gesetz gearbeitet wurde, ändert daran nichts! In der Übergangsphase der Gesetzesneuauflagen (2. Block WS) sind die Gesetze des Vorjahres zulässig. So basieren bspw. die Klausuren des 2. Blocks des WS 20/21 auf dem Rechtsstand des Jahres 2020 (die Verwendung der Steuergesetze 2021 ist selbstverständlich ebenfalls zulässig) .

  3. Wird vom Lehrstuhl eine Klausureinsicht angeboten?
    Eine Klausureinsicht wird vom Lehrstuhl nach jedem Semesterblock (für die in diesem Block geschriebenen Klausuren) angeboten. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Lehrstuhls durch einen Aushang bekannt gemacht. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Aus organisatorischen Gründen ist eine Klausureinsicht an anderen Tagen lediglich in begründeten (!) Ausnahmefällen möglich.

  4. Können am Lehrstuhl auch mündliche Prüfungen abgelegt werden?
    Ja. Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich in allen von Herrn Prof. Breithecker angebotenen Fächern in Einzelfällen und nach Rücksprache möglich. Hiervon ausgenommen sind Drittversuche.
    Mündliche Prüfungen bei Herrn Prof. Zisowski und Herrn Kruse sind nicht möglich.

  5. Wie läuft die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung ab?
    Wer eine mündliche Prüfung ablegen möchte, muss sich zunächst– wie auch bei schriftlichen Prüfungen – fristgerecht zur Prüfung beim Prüfungsamt anmelden. Danach ist dem Prüfungsamt mitzuteilen, dass die Prüfung mündlich abgelegt werden soll. Diese Mitteilung muss beim Prüfungsamt innerhalb des Abmeldezeitraums eingehen. Eine Anmeldung zur mündlichen Prüfung ist daher nur bis zwei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin möglich. Die individuelle Terminabsprache mit dem Lehrstuhl erfolgt über Frau Schöps (Sekretariat). Es ist zu beachten, dass auch bei mündlichen Prüfungen die in den Prüfungsordnungen angegebenen Abmeldefristen gelten.

  6. Gibt es spezielle Termine für mündliche Prüfungen?
    Nein. Die Terminabsprache mit dem Lehrstuhl (Frau Schöps) erfolgt individuell. Es ist zu beachten, dass die mündliche Prüfung spätestens am Ende des Semesters der Anmeldung abgelegt werden muss, d.h. bis zum 31.03 bzw. 30.09.

  7. Wo erfahre ich die Klausurtermine?
    Die Klausurtermine werden auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts für den jeweiligen Studiengang veröffentlicht (http://www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/index.shtml).

  8. In welchem Block werden die jeweiligen Klausuren angeboten?
    Grundsätzlich gilt, dass die Klausur direkt nach der abgeschlossenen Vorlesung stattfindet. Wird eine Vorlesung in einem Semester nicht angeboten, findet die Klausur grundsätzlich im zweiten Block statt. Weitere Information sind unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich „Prüfungsart“ abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1671).

  9. Wo werden die Klausuren geschrieben?
    Die Klausurorte werden auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts für den jeweiligen Studiengang veröffentlicht (www.uni-due.de/zentrales_pruefungsamt/index.shtml).

  10. Wie finde ich meine Sitzplatznummer für eine Klausur?
    Die Sitzplatznummern werden vom Lehrstuhl auf der Homepage veröffentlicht. Diese sind unter Lehre>Prüfungen abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=5494). Dort werden auch die Ergebnislisten veröffentlicht.

  11. Was versteht der Lehrstuhl unter unkommentierten Gesetzen?
    Erlaubt sind Unterstreichungen und Markierungen in unterschiedlichen Farben sowie Gesetzesquerverweise durch entsprechende Paragraphenangaben (z.B. "§ 32a EStG"). Ebenso sind verschiedenfarbige Haftnotizen oder Ähnliches als Register zulässig. Zum schnelleren Wiederauffinden können diese mit Paragraphen versehen werden. Insoweit ist die übliche Notierung (z. B.: § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 Buchstabe a UStG) selbstverständlich zulässig!
    Darüber hinaus sind keinerlei Notizen zulässig. Somit ist auf die Verwendung sämtlicher Abkürzungen und Begriffe (seien sie aus dem Gesetzestext oder nicht) zu verzichten! (Hiervon ausgenommen sind die Abkürzungen der jeweiligen Gesetze/Richtlinien/Hinweise/Erlasse.)
    Ein Verstoß gegen diese Vorgaben oder missbräuchliche Markierungen (bspw. einzelner Buchstaben, die in Summe ein Wort oder Satz ergeben), werden als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet und führen zum Nichtbestehen (5,0) der Prüfung.
    Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Gesetzestext den geschilderten Anforderungen entspricht, sollte der Gesetzestext vor (!) Beginn der Prüfung den Aufsichtspersonen gezeigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für von Kommilitonen oder aus der Bibliothek geliehene Gesetzestexte, die in der Prüfung verwendet werden. Für Kommentierungen in geliehenen Gesetzestexten ist jeder selbst verantwortlich. 

  12. Welche Voraussetzungen müssen für das Schreiben einer Master- oder Bachelorarbeit am Lehrstuhl erfüllt sein?
    Siehe hierzu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage unter Lehre > Bachelor- & Masterarbeiten (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=4472).

  13. Wann findet die Übung zur „Anfertigung wissenschaftlichen Arbeiten“ statt?
    Die Übung zur „Anfertigung wissenschaftlichen Arbeiten“ wird jedes Semester von mehreren Lehrstühlen angeboten. Die Organisation erfolgt zentral durch das Dekanat. Die konkreten Termine sind im LSF hinterlegt.

  14. Wann findet die Anmeldung zum Seminar statt?
    Die Anmeldung erfolgt am Ende der Vorlesungszeit des vorangegangenen Semesters, damit die Seminararbeit in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden kann. Die Termine werden rechtzeitig durch einen Aushang auf der Homepage des Lehrstuhls bekannt gegeben. Weitere Informationen zum Seminar sind auf der Homepage abrufbar unter Lehre>Seminare (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1670).

  15. Wie ist der mündliche Seminarvortrag zu gestalten?
    Siehe hierzu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage unter Lehre>Seminare: "Hinweise zum Vortrag" (http://www.msm.uni-due.de/fileadmin/Dateien/Taxation/Sonstiges/VORTRAG.PDF)

  16. Was ist die DATEV-Übung?
    Die DATEV-Übung soll einen Überblick über das Programmangebot der DATEV vermitteln und anhand der Bearbeitung eines Musterfalls einen Einblick in die Programme geben, die in vielen Steuerberatungskanzleien eingesetzt werden. Die Übung findet (mit Teilnehmerbegrenzung) in jedem Semester statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Lehrstuhls durch einen Aushang bekannt gemacht. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig.
     
  17. Werden Übungen zu den Vorlesungen angeboten?
    Zu den angebotenen Schwerpunktvorlesungen im Master Accounting and Finance sowie zur Veranstaltung Steuerliches Verfahrensrecht werden Übungen angeboten. In die Veranstaltung Grundlagen der Unternehmensbesteuerung ist die Übung bereits integriert. Darüber hinaus wird eine Übung zur Vorlesung Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre angeboten. Grundsätzlich finden die Übungen als ganztägige Blockveranstaltung jeweils nach der abgeschlossenen Vorlesung statt; zur Veranstaltung Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre wird eine semesterbegleitende Online-Übung angeboten. Die genauen Termine der Blockveranstaltungen werden rechtzeitig auf der Homepage des Lehrstuhls durch einen Aushang bekannt gemacht. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

  18. Wo finde ich alte Klausuren?
    Alte Klausuren zur Klausurvorbereitung sind auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich „Material“ abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1671&no_cache=1).

  19. Wo finde ich Vorlesungsfolien/-skripte?
    Vorlesungsfolien/-skripte sind auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich „Material“ abrufbar (http://www.msm.uni-due.de/index.php?id=1671).

  20. Wann werden die Termine für die von Herrn Prof. Zisowski und Herrn Kruse gehaltenen Vorlesungen  bekannt gegeben?
    Sobald die Termine feststehen, werden sie auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen und der entsprechen Vorlesung sowie auf dem schwarzen Brett umgehend veröffentlicht. Nur auf diese Weise veröffentlichen Termine sind maßgeblich!

  21. Wie werden Veranstaltungen von small business management (sbm) im Ergänzungsbereich E2 angerechnet (Prüfungsordnung Bachelor BWL 2009)?
    Siehe hierzu unsere ausführlichen Hinweise auf der Homepage unter Lehre>Lehrveranstaltungen für die jeweilige Vorlesung im Bereich "Material" oder hier.